Online-Meldeverfahren
Ab sofort kannst du im Zustellerportal über die „persönliche Seite“ abweichende Arbeitszeiten tagesbezogen erfassen und übertragen.
Nachfolgend abgebildeter Tabelle kannst du die hierfür relevanten Eingabefelder entnehmen. Je nachdem welche Tätigkeit du für uns ausübst, trägst du bitte die von der Soll-Zeit abweichende tatsächliche Dauer der jeweiligen Arbeitszeit in die dafür vorgesehene Korrektur-Spalte (Nacht- und/oder Tagschiene und/oder Depotleitung) ein. Der Summenspalte kannst du die tägliche Gesamt-Arbeitszeit entnehmen.

Und das Beste für Sie: Wenn du dich für das komfortable Online-Meldeverfahren entschieden und abweichende Arbeitszeiten bis spätestens am ersten Werktag des Folgemonats erfasst, erhälst du deine Korrekturen unmittelbar mit dem Entstehungsmonat vergütet. Ansonsten erfolgt die Vergütung mit der nächstmöglichen Verdienstabrechnung. Außerdem ist eine Rücksendung des Zeitprotokolls in Papierform nicht mehr erforderlich.
Meldeverfahren mit Kontrollbogen (Papierform):
Wenn du keinen Portalugang hast, bekommst du monatlich einen Kontrollbogen mit der Lohnabrechnung zugesendet. In diesem Kontrollbogen sind für die Nacht- und die Brieftagschiene Zeiten eingetragen, welche aus dem mit dem Betriebsrat abgestimmten Sollzeitmodellen errechnet worden sind.
Bitte prüfe für jeden Tag, ob die bei angefallenen tatsächlichen Ist-Zeiten höher sind. Wenn ja, trage bitte diesen Wert in das jeweilige Feld ein.
Um dir die Korrekturmeldung in Papierform zu erleichtern, haben wir das unten abgebildete Abkürzungsverzeichnis erstellt. Du musst nur noch das zutreffende Kürzel auswählen und auf dem Korrekturbogen direkt neben der Korrekturzeit für die Nacht- und/oder Tagschiene eintragen.

Es ist vertraglich verankert, dass der ausgefüllte Korrekturbeleg von dir unterzeichnet innerhalb von acht Tagen an die Personalabteilung zurückzusenden ist.
Die gemeldeten abweichenden Arbeitszeiten werden in der Lohnbuchhaltung erfasst und die daraus resultierende Nachzahlung wird mit der nächstmöglichen Verdienstabrechnung ausbezahlt.
Bitte beachte die nachfolgenden aufgeführten Punkte für das Melden von abweichenden Arbeitszeiten - diese sind sowohl für das Onlineverfahren als auch für die Rücksendung via Kontrollbogen unbedingt einzuhalten:
- Du bist vertraglich verpflichtet jede Zeitkorrektur mit einer tagesbezogenen Begründung zu versehen
- Bei der Angabe von Arbeitszeiten sind Pausenzeiten abzuziehen
- Für die Umsetzung des Mindestlohns ist die tatsächlich benötigte Ist-Arbeitszeit entscheidend
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Über unser Zustellerportal kannst du tagesindividuelle Sollzeiten auf Bezirksebene einsehen. Die Übertragung der Sollzeiten findet mit ca. 2 bis 3 Tagen Zeitverzug statt. Zum Monatswechsel kann sich der Zeitraum geringfügig verlängern.
Um auf Ihre "persönliche Seite" zugreifen zu können, benötigen wir lediglich eine gültige Emailadresse von dir. Bitte sende uns hierfür einfach eine kurze Anforderung per Email an info@pd-kurier.de zu.
Die Zugangsdaten erhälst du innerhalb einer Woche an die angegebene Emailadresse übermittelt.
Tägliche Arbeitszeitgrenze
Bitte beachte unbedingt, dass am Tag maximal zehn Stunden arbeiten dürfen - Zeiten für andere Arbeitgebende und Zeiten für die Nacht- und Brieftagschiene werden zusammengezählt. Solltst du innerhalb der maximal zulässigen zehn Stunden nicht mit Ihrer Zustellung fertig werden, musst du die Zustellung abbrechen!!! Bitte setze dich dann umgehend mit deinem zuständigen Bezirks- und Depotleiter*in in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sollte im Korrekturbogen eine Sollarbeitszeit von über zehn Stunden ausgewiesen sein, bist du verpflichtet für diesen Tag die tatsächlich benötigte Ist-Arbeitszeit in dem Korrekturbogen anzugeben.
Ausweismitführungspflicht
Damit die für die Kontrolle des Mindestlohns zuständigen Prüfbehörden Ihre Arbeit reibungslos umsetzen können, ist es wichtig, dass du dich jederzeit ausweisen kannst. Trage während der Zustellung Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit dir. Diejenigen Zustellerinnen und Zusteller, die einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis benötigen, sind verpflichtet diese Dokumente ebenfalls bei der Zustellung mit zu nehmen.
Höchstpersönliche Erbringung der Arbeitsleistung
Alle Zustellenden sind vertraglich verpflichtet die Zustellleistung höchstpersönlich zu erbringen. Familienhilfe ist ausdrücklich untersagt! Sofern aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung in der Nacht eine Aushilfszustellerin oder ein Aushilfszusteller in Einsatz kommen, ist der Nachtdienst oder die zuständige Bezirksleitung (am nächsten Morgen) unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Unsere Abteilung Innenrevision führt stichprobenartige und nicht angekündigte Prüfungen im gesamten Zustellgebiet durch. Etwaige Verstöße werden rechtlich geahndet. Die Kollegen*innen können sich im Rahmen der Tätigkeit mit einem Dienstausweis legitimieren.
Für die Mithilfe und Unterstützung an dieser Stelle schon einmal vielen Dank!